Rauchwarnmelder
Am 31.12.2015 ist das Gesetz, Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung mit Rauchwarnmelder auszustatten, in Kraft getreten. Neubauten müssen ab dem 01.11.2012 (Datum der Fertigstellung) mit Rauchwarnmelder ausgestattet sein.
Rauchwarnmelder werden für alle Schlafzimmer, alle Kinderzimmer und alle Flure, die als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dienen, vorgeschrieben. Im Optimalfall bringen Sie im eigenen Interesse einen Rauchwarnmelder in jedem Raum Ihrer Wohnung an. Diese müssen so montiert werden, dass sie Brandrauch frühzeitig erkennen und melden. Für eine gesetzliche Absicherung müssen Rauchwarnmelder vom Fachmann montiert und jährlich gewartet werden. Unsere Monteure sind ausgebildet und zertifiziert für die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern.
Unser Wartungsvertrag bietet eine genaue Installationsauflistung der montierten Rauchwarnmelder und der Gewährleistung auf Funktionalität. Wir prüfen nicht mit einem einfachen Knopfdruck der Überprüfungstaste, sondern prüfen die Rauchwarnmelder mit einem speziellen Prüfgas auf ihre Bereitschaft. So können Sie sichergehen, dass auch im Ernstfall die Rauchwarnmelder ihre Pflicht tun.
Der Rauchwarnmelder von Jung bietet eine schnelle und schmutzfreie Montage. Mit der integrierten Lithiumbatterie ist er besonders langlebig, er hat eine Lebensdauer von 12 Jahren. Das heißt für Sie, dass Sie sich keine Gedanken über den Ersatz und Einbau einer neuen Batterie machen müssen. Mit der durchdachten Zwei-Kammer-Technologie unterscheidet er Rauch und Wasserdampf, er ist somit auch für die Küche geeignet.
Weitere Informationen zum Jung Rauchwarnmelder finden Sie hier.